Was unterstützen wir?

Die Spenden und Fördermittel, die auf dem Konto des Fördervereins eingehen, werden ausschließlich für die Förderung und Unterstützung der Bildungs- und Erziehungsarbeit des Kindergartens und Familienzentrums Aukrug eingesetzt. Sie können nur für Ausgaben verwendet werden, die nicht durch die von der Gemeinde bereitgestellten Haushaltsmitteln gedeckt sind, d.h.

eine Förderung gibt es nur für besondere Ausgaben, die nicht im normalen Budget eines Kjndergartens enthalten sein müssen (also z.B. die Anschaffung einer Honigschleuder für die Weiterführung eines Bienenprojektes).

Sie kann als Zuschuss erfolgen oder die Kosten der Anschaffung / des Projektes komplett decken.

Darüber entscheidet (nach entsprechendem Antrag) der Vorstand.

 

Wir fördern Projekte und Anschaffungen im Bereich der

  •  Elementar, Outdoor und Krippengruppen der Kita
  •  Hortgruppen
  •  Vorschularbeit
  •  Arbeit des Familienzentrums

Wie bekommen wir Spenden?

Jeder kann Mitglied in unserem Förderverein werden, die Mitgliedschaft ist nicht abhängig davon, ob eigene Kinder die Einrichtung besuchen.

Einen Mitgliedsantrag finden Sie hier.

 

Die Spende beträgt mindestens 10,00 € /Jahr, der Betrag kann darüberhinaus jedoch individuell ausgewählt werden.

Die jährlich wiederkehrenden Beträge werden jeweils am

03. Januar eines Jahres per Lastschrift vom angegebenen Konto abgebucht.

Kündigungen müssen bis zum 30. November des laufenden Jahres erfolgt sein.

 

Natürlich ist es auch möglich, Einzelbeträge spenden. Die Kontoverbindung des Vereins lautet:

 

Förderverein Kindergarten und Familienzentrum Aukrug

 

IBAN: DE66 2169 0020 0002 0027 79
BIC: GENODEF1NTO

    

 

Eine Spendenbescheinigung kann durch den Verein ausgestellt werden.

 

Durch Aktionen wie die jährliche Adventstombola, gezielte Spendenaufrufe oder die Beantragung von öffentlichen Fördermitteln werden ebenfalls Spenden eingenommen.

 


Wie werden Spenden eingesetzt?

KollegInnen der Einrichtung stellen für ihr Vorhaben einen Antrag an den Förderverein. Im Vorstand wird darüber entschieden, ob das Projekt oder die Anschaffung bezuschusst wird, oder die Kosten sogar ganz übernommen werden. Eine Förderung kann auch abgelehnt werden, wenn der Antrag nicht der Förderrichtlinie entspricht oder die erforderlichen Mittel nicht in ausreichendem Maß vorhanden sind.

Spenden können auch zweckgebunden getätigt worden sein. Das heißt, der Spender hat sie mit bestimmten Vorgaben getätigt. (z.B.: Spende für die Krippengruppen, für die Jugendarbeit im Familienzentrum, für den Ausflug der Hortkinder, für das Projekt XY der Hamster, für ein Projekt „Medienerziehung in Kitas“, für den Ausbau der Wasserbahn usw.) In diesem Fall trägt der Vorstand entweder dafür Sorge, dass die Spende nicht anderweitig eingesetzt wird, oder klärt mit dem Spender, ob eine anderweitige Nutzung möglich ist.